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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GbR Juliane Howe und Fabian Prüfer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmen (B2B) als auch für Verträge mit Endverbrauchern (B2C). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2. „Fotos“ und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder und Videos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Fotografie und Videografie. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.

2.2. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen

  • Nachbearbeitung und Retusche von Bildern und Videos

  • Bereitstellung der fertigen Aufnahmen in digitaler oder physischer Form

Welche der genannten Leistungen explizit durch den Auftragnehmer für den jeweiligen Auftraggeber erbracht werden, wird im individuellen Vertrag vereinbart.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

3.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos und Videos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

3.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos und Videos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von sieben Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

3.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von sieben Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos und Videos zustande.

3.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 3.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

4.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren und Aufnehmen von Videos erlaubt ist. Durch Fotografierverbote und Verbote von Videoaufnahmen gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

4.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Foto- und Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto- und Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

 

5. Pflichten des Auftragnehmers

5.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich, über Mitarbeiter oder Subunternehmer.

5.2. Der Auftragnehmer fotografiert und macht Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

5.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos und Videos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

5.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen zwei Monaten nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

6. Vergütung

6.1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt individuell und wird im Vertrag festgehalten. Alle Preise verstehen sich für Endverbraucher (B2C) inkl. MwSt. (Gesamtpreise). Bei gewerblichen Veranstaltungen, wenn der Auftraggeber ein Unternehmen ist (B2B), verstehen sich die Preise exkl. MwSt.

6.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.

6.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers wie auf der Rechnung angegeben.

6.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

6.5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Vor Begleichung der Abschlussrechnung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer, ist der Auftragnehmer nicht zur Herausgabe der erstellten Fotos und Videos verpflichtet.

7. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

7.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 6.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

7.3. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet oder ein Ersatzfotograf wird organisiert.

7.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos und Videos im Eigentum des Auftragnehmers.

8.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos und Videos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bei gewerblichen Veranstaltungen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung auch die gewerblichen Nutzungsrechte an den Fotos und Videos.

8.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

8.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos und Videos, so nicht anders vereinbart, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

8.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos und Videos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden. Eine Backlinksetzung ist bei der Verwendung der Fotos und Videos Pflicht.

 

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 9.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.3 dieser AGB ausgeschlossen.

9.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 9.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.3 dieser AGB ausgeschlossen.

9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

10.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

10.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

 

11. Textform

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Wildau. Der Gerichtsstand ist Wildau, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Datenschutz

Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.